BMF – Familienbonus
Wie kann man den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen?
Das kann wahlweise laufend über die Lohnverrechnung (also durch den Arbeitgeber) oder im Nachhinein im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.
Wenn Sie sich für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung entscheiden, spüren Sie eine monatliche Steuerentlastung. Dazu müssen Sie das Formular E 30 ausfüllen und Ihrem Arbeitgeber abgeben.
Wollen Sie Ihren gesamten Familienbonus Plus lieber im Nachhinein geltend machen, können Sie das in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mittels Beilage L1k tun. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall 2020.
Suchen Sie nach dem aktuellen L1k-Formular