Whistleblower-System

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    Sie haben Kenntnis von Missständen oder Verstößen gegen das Geldwäschegesetz oder gegen das Wertpapieraufsichtsrecht in einer Organisation, welche der Aufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht Österreich, www.fma.gv.at) unterliegt? Um Sie als Hinweisgeber wirksam zu schützen, stellen wir Ihnen hier eine Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Hinweise zur Verfügung.

    1. Info/Erklärung - Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
    Verstöße gegen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere aufgrund des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
    Sämtliche Bundesgesetze sowie auf Grund dieser Bundesgesetze erlassene Verordnungen können kostenfrei unter www.ris.bka.gv.at aufgerufen werden. EU-Richtlinientexte sowie EU‐Verordnungen können über eur-lex.europa.eu, dem Portal zum Recht der Europäischen Union bzw. über die Website der Europäischen Kommission, abgefragt werden. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.

    2. Info/Erklärung - Wertpapieraufsicht
    Sonstige Verstöße gegen im Rahmen der Wertpapieraufsicht (außer Markt‐ und Börseaufsicht) wahrzunehmende Bestimmungen, insbesondere Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, Kapitalmarktgesetz 1992, Investmentfondsgesetz 2011, Betriebliches Mitarbeiter‐ und Selbständigenvorsorgegesetz, Immobilien‐Investmentfondsgesetz, Alternatives Investmentfonds Manager‐Gesetz sowie die auf Grund dieser Bundesgesetze erlassenen Verordnungen, die Bestimmungen der für die Wertpapieraufsicht relevanten technischen Standards im Sinne der Art. 10 bis 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 ("ESMA‐VO").
    Sämtliche Bundesgesetze sowie auf Grund dieser Bundesgesetze erlassene Verordnungen können kostenfrei unter www.ris.bka.gv.at aufgerufen werden. EU-Richtlinientexte sowie EU‐Verordnungen können über eur-lex.europa.eu, dem Portal zum Recht der Europäischen Union bzw. über die Website der Europäischen Kommission, abgefragt werden. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.

    Sicherheitsabfrage
    Um das System vor maschinellen Angriffen zu schützen, benötigen wir die Eingabe des unten stehenden Captchas.
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